Einzelunternehmen - Betriebswirtschaft



EinzelunternehmenDiese Rechtsform bietet sich besonders für Personen an, die alleine ein Unternehmen gründen wollen und somit alleiniger Inhaber und Geschäftsführer sind. Das hat zur Folge, dass der Inhaber unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen für sein Unternehmen haftet. Dafür muss er jedoch kein Mindestkapital nachweisen.

Zu den Einzelunternehmen zählen auch Gewerbetreibende, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte. Während für ein gewerblich geführtes Einzelunternehmen keine Pflicht zur Registrierung ins Handelsregister besteht, muss ein kaufmännisch geführtes Einzelunternehmen ins Handelsregister eingetragen werden. Dieses trägt entweder den Zusatz e.K. (eingetragener Kaufmann) sowie e.Kfr. oder e. Kfm für die eingetragene Kauffrau oder für den eingetragenen Kaufmann. Zu den Freiberuflern zählen beispielsweise Apotheker, Heilpraktiker, Journalisten, Steuerberater, Ärzte, Rechtsanwälte, Notare.

Bezeichnung und Firmenname:

Bei einem kaufmännisch geführten Unternehmen kann der Firmenname den eigenen Namen oder eine Sachbezeichnung enthalten oder es kann ein Phantasiename gewählt werden. Wichtig ist der Zusatz e.K, e.Kfr. oder e.Kfm. Beispiele für die Bezeichnung eines eingetragenen Einzelunternehmens: Rehbergs Blumenkunst e. Kfr., Floralwunder e. Kfr.

Ein Kleingewerbe sollte hingegen den Vor- und Zunamen des Gewerbetreibenden enthalten. Ein Sachzusatz kann hinzugefügt werden. Beispiele: Frisiersalon Gabi Meier, Manuel Saubermann Holzschutz, Elektrowaren Latzel.

Bildquelle: © Freepik / Flaticon.com

eingetragen am: 2016-08-31
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