Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - Betriebswirtschaft
Ein Unternehmen, das sich am europäischen Binnenmarkt beteiligen und sich über die Ländergrenzen als Unternehmen legitimieren will, benötigt eine Umsatzsteuer-Identnummer (USt-IdNr.). Die USt-IdNr. kennzeichnet eindeutig die Umsatzsteuerpflicht des Unternehmens innerhalb des Europäischen Binnenmarktes und wird von den Finanzämtern zur Abrechnung der Umsatzsteuer genutzt. Wer eine USt-IdNr. besitzt, hat die Möglichkeit, in andere EU-Mitgliedstaaten Umsatzsteuer-frei zu liefern, wenn auch der Handelspartner eine gültige USt-IdNr. vorweisen kann.
Die USt-IdNr. wird verwendet bei
- Lieferungen von Waren und Dienstleistungen in das innergemeinschatliche Gebiet sowie bei Erwerb von Waren und Dienstleistungen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet
- Exporten in ein anderes Land der EU (innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte).
- Bei Geschäften zwischen zwei Firmen aus demselben EU-Land.
Die USt-IdNr. können Unternehmen beantragen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind. Sie haben die Möglichkeit die USt-IdNr. schriftlich oder online zu beantragen. In der Regel übernimmt diese Aufgabe Ihr Steuerberater für Sie.
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