Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer - Steuern



Umsatzsteuer und MehrwertsteuerDie Umsatzsteuer wird auf alle Waren und Dienstleistungen erhoben. Der Prozentsatz variiert nur äußerst selten und wird vom Staat festgelegt.

Aktuell gibt es 2 Umsatzsteuersätze - 7% für Lebensmittel etc. und 16% für alles andere. Am 1.1.2007 wird die allgemeine Mehrwertsteuer auf 19% angehoben.

Die Umsatzsteuer wird auf den meisten Rechnungen oder Quittungen gesondert ausgewiesen, ab einer Rechnungssumme von 100 EUR ist dies sogar vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

In Unternehmen wird die Umsatzsteuer als durchlaufender Posten gerechnet:
Alle Mehrwertsteuer, die dem Endkunden in Rechnung gestellt wird, wird 1 zu 1 an das jeweils zuständige Finanzamt abgeführt.
Allerdings können Umsatzsteuer-abzugsberechtigte Unternehmen die Umsatzsteuer auch über weitere Dienstleister auf Umwegen an das Finanzamt abführen.


Ein Beispiel:
Bauunternehmer Kalle baut ein Haus. Seinem Bauherren Adelbert stellt er 100.000 EUR zzgl. 16% Umsatzsteuer in Rechnung.
Adelbert überweits 116.000 EUR an Kalle.
Allerdings hat Kalle 50.000 EUR zzgl. UmSt. (also 58.000 EUR) an Bernd, den Rohstofflieferanten bezahlt.
Nun muß Kalle noch 8000 EUR an das Finanzamt Umsatzsteuer überweisen, und Bernd ebenfalls. Somit sind die 16.000 EUR UmSt., die Adelbert gezahlt hat indirekt als durchlaufender Posten ans Finanzamt geflossen.


Die Umsatzsteuerabrechnung erfolgt je nach Größe des Unternehmens jährlich, quartalsweise oder monatlich. Bei der Umsatzsteuer gibt es keinerlei Freibeträge.

Üblicherweise leisten Unternehmer aufgrund der Zahlen des Vorjahres eine Umsatzsteuervorrauszahlung an das Finanzamt, die mit der Umsatzsteuerabrechnung verrechnet wird.

Zur Identifikation des Steuerpflichtigen Unternehmens werden internationale Umsatzsteuer-Identifikationsnummern vergeben.
Deutsche Nummern beginnen mit DE, gefolgt von einer 9-stelligen Zahl.

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eingetragen am: 2006-03-13
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