Abgeltungssteuer - Steuern



AbgeltungssteuerIn der Bundesrepublik Deutschland wird zum Jahreswechsel ab dem 1. Januar 2009 die Abgeltungssteuer in Kraft treten. Es handelt sich hierbei um eine Steuer auf Kapitalerträge jed weder Art etwa durch Zinsen oder Mieteinnahmen, wie dies schon bisher durch die so genannte Kapitalertragssteuer der Fall war. Die Abgeltungssteuer greift aber auch bei Gewinnen mit Wertpapieren und Spekulationsgeschäften; die hierzu notwendigen Gesetzesänderungen wurden im Jahr 2008 im Rahmen der Reform des Unternehmenssteuergesetzes von Seiten des Bundestags verabschiedet.
Der Satz für die Abgeltungssteuer beträgt 25% zuzüglich des Solidaritätszuschlags, der momentan bei 5,5% liegt. Hinzu kommt eine etwaige Kirchensteuer, die je nach Zugehörigkeit zu einer kirchensteuerppflichtigen Konfession 8 oder 9 Prozent betragen kann. Die Gesamtbelastung auf Kapitalerträge liegt somit zwischen 27,875 und 28,0625%.
Freistellungsaufträge können wie bislang gewohnt erteilt werden. Der bisherige Sparer-Freibetrag wird allerdings ersetzt durch den so genannten Sparer-Pauschbetrag, der für einzeln veranlagte Personen jährliche 801,- Euro beträgt; für Ehegatten gilt entsprechend der doppelte Betrag.
Neu an der Abgeltungssteuer ist insbesondere die Besteuerung von Gewinnen aus Vermögens- oder Veräußerungsgewinnen. Damit verlieren langfristige Anlagen in Aktienfonds, die oft zur Alterssicherung verwendet weden, erheblich an Attraktivität. Hingegen sind Gewinne aus Spekulationsgeschäften innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nun mehr steuerfrei, da die entsprechende Gewinnbesteuerung aufgehoben wird. Die Abgeltungssteuer ist daher vorteilhaft für Personen mit einem hohen Grenzeinkommensteuersatz und ist entsprechend politisch umstritten.

eingetragen am: 2008-10-24
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