Besteuerungs - Verfahren - Steuern
Die Besteuerung von Unternehmen erfolgt in Deutschland nach einem streng festgesetzten Verfahren - dem Besteuerungsverfahren. Das Besteuerungsverfahren ist aufgeteilt in die einzelnen Phasen Ermittlung, Festsetzung, Bekanntgabe, Steuererhebung und Vollstreckung. Nach der Bekanntgabe kann es zusätzlich zu Rechtsbehelfs- oder Berichtigungsverfahren kommen, sollten Uneinigkeiten entstehen.
Ermittlungsverfahren
Die erste Phase dient der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, also des zu versteuernden Einkommens oder Umsatzes. Hierbei kommen verschiedenste Methoden wie zum Beispiel die Einnahmen-Überschuss Rechnung oder die Bilanz zum Einsatz.
Festsetzungsverfahren
Hier wird aufgrund der ermittelten Daten und der zugrunde liegenden Gesetze die zu entrichtende Steuer festgelegt.
Bekanntgabeverfahren
Hier werden der Steuerpflichten Gesellschaft oder Person die zu entrichtenden Zahllasten mitgeteilt. Hierzu dient der Steuerbescheid.
Berichtigungsverfahren
Wird ein Fehler im Steuerbescheid festgestellt - durch das Finanzamt oder falsche Angaben des Steuerpflichtigen verursacht - kommt es hier zu einer Korrektur.
Rechtsbehelfsverfahren
Im gerichtlichen oder aussergerichtlichen Rechtsbehelfverfahren kann der Steuerpflichtige die Rechtmäßigkeit seines Steuerbescheides anfechten.
Erhebungsverfahren
Im Erhebungsverfahren wird das Zahlungsziel für alle zu entrichtenden Steuern festgesetzt und dem steuerpflichtigen mitgeteilt.
Vollstreckungsverfahren
Ggf. kann es zu weiteren Maßnahmen durch die Ämter kommen, um die fälligen Steuern zu erhalten. Diese fallen in die Vollstreckungsphase und können zu - teils hohen - Bußgeldern führen.