Einkommensteuer - Steuern
Die Einkommensteuer wird auf alle nicht Lohnsteuerpflichtigen, persönlichen Einnahmen fällig. Dies sind zum Beispiel Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder aus selbständiger Tätigkeit.
Die Einkommensteuer ist also im Gegensatz zur Körperschaftssteuer(Kapitalgesellschaften wie GmbHs) eine personenbezogene Abgabe.
ESt-pflichtige Einkunftsarten sind
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Überschuss-Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit
- Überschuaa-Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Überschuss-Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Sonstige Einkünfte
Dabei wird die Einkommensteuer jeweils auf den Gewinn der entsprechenden Tätigkeit fällig, also der Differenz zwischen Einnahmen (Umsatz) und Ausgaben. Die Höhe der ESt ist gestaffelt, je höher also das Einkommen, desto höher der zu entrichtende Steuersatz in Prozent. Auch hier gelten natürlich Freibeträge, was bedeutet, dass erst ab einer gewissen Höhe von Einkünften überhaupt Einkommensteuer fällig wird.
Je nach Höhe des Einkommens findet die Abrechnung mit dem Finanzamt jährlich, quartalsweise oder monatlich statt. In der Regel wird auch eine regelmäßige Einkommensteuer-Vorrauszahlung vereinbart.
Allerdings kann der Steuerpflichtige, mit Einreichung der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt, die zuviel bezahlte Einkommensteuer wieder erstattet bekommen.