Erwerbs - wirtschaftliches Prinzip - Betriebswirtschaft



Erwerbs - wirtschaftliches PrinzipDas erwerbswirtschaftliche Prinzip besagt, dass die Unternehmer einen maximalen oder zumindest angemessenen Gewinn erzielen wollen. Erwirtschaftet ein Unternehmen hingegen keinen Gewinn oder gar für einen längeren Zeitraum einen Verlust, so bezeichnet man den Betrieb des Unternehmens als unwirtschaftlich.

In Deutschland gibt es in der Finanzwirtschaft den Begriff der Liebhaberei. Erwirtschaftet ein Unternehmen keine Gewinne und wird vom Betreiber dennoch aufrecht erhalten, so können Firmenvergünstigungen wie Umstazsteuer - abzugsberechtigung aufgrund des Nichtvorhandenseins des erwerbswirtschaftlichen Prinzips vom Finanzamt aberkannt werden.

eingetragen am: 2006-05-08
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