Öffentliches Recht - Wirtschaftsrecht



Öffentliches RechtDas Zusammenleben und -wirken aller natürlichen und juristischen Personen innerhalb des Staates wird durch die Rechtsvorschriften bestimmt, die die Existenz und das Handeln des Staates, der Länder, der Bezirke, kreisfreien Städte, Landkreise und Gemeinden betreffen.

Das öffentliche Recht gliedert sich in:


eingetragen am: 2006-05-01
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