Gewerbesteuer - Steuern



GewerbesteuerDie Gewerbesteuer fällt auf den Gewinn eines gewerblich tätigen Unternehmens an. Gewerbliche Tätigkeiten umfassen zum Beispiel den Handel oder das Handwerk.

Freiberufler wie Ingenieure oder Ärzte sind nicht gewerbesteuer-pflichtig.

Die Gewerbesteuer berechnet sich gestaffelt nach dem Gewinn des Unternehmens, also Einnahmen abzüglich aller Ausgaben und nach Abzug der Umsatzsteuer. Unter Staffelung ist hier zu verstehen, dass jeweils der Prozentsatz der Gewerbesteuer steigt sobald ein feste Gewinnhöhe erziehlt wurde. So zahlt ein Unternehmen mit 1.000.000 EUR Gewinn einen höheren Prozentsatz als ein Unternehmen mit 100.000 EUR Gewinn.

eingetragen am: 2006-03-24
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