GmbH & Co. KG - Betriebswirtschaft



GmbH & Co. KGBei der GmbH & Co. KG oder GmbH & Co. beteiligt sich eine GmbH als juristische Person an der KG als Komplementär (Vollhafter). Die GmbH & Co. KG ist rechtlich gesehen eine Personengesellschaft (KG), bei der der Komplementär die Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht ausübt.

Ein Grund dafür, dass immer mehr Unternehmen als GmbH & Co. KG geführt werden, dürfte in der Haftungsbeschränkung liegen. So haftet die GmbH als Komplementär unbeschränkt mit ihrem Vermögen, die Gesellschafter aber nur mit ihrer Einlage und können somit ihr Privatvermögen absichern. Die GmbH & Co. KG kann durch die Aufnahme neuer Kommanditisten einfacher und schneller Eigenkapital beschaffen als eine GmbH. Familienunternehmen werden deshalb häufig in dieser Rechtsform fortgeführt, wenn der persönlich haftende Gesellschafter stirbt und die Erben kein Interesse an der Geschäftsführung haben. Die Erbengemeinschaft gründet dann eine GmbH, die als Komplementär in die KG eintritt.

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eingetragen am: 2006-03-05
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