Halbeinkünfteverfahren - Steuern



HalbeinkünfteverfahrenDas Halbeinkünfteverfahren ist ein seit dem Veranlagungszeitraum 2002 geltendes System der Besteuerung von Dividenden und Spekulationsgewinnen.

Die vom Unternehmen auf seine Gewinne gezahlte Körperschaftssteuer kann vom Aktionär nicht mehr auf seine Einkommenssteuer angerechnet werden.
Als zumindest partieller Ausgleich unterliegen daher Dividende und Spekulationsgewinne nur noch zur Hälfte der Einkommenssteuer. Das Halbeinkünfteverfahren löst das Anrechungsverfahren für Dividenden ab. Für ausländische Dividenden und Spekulationsgewinne gilt es bereits im Veranlagungszeitraum 2001.

Das Halbeinkünfteverfahrens findet nur Anwendung, wenn der Anteilseigner eine natürliche Person und keine Kapitalgesellschaft ist.

eingetragen am: 2006-03-31
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