Letter of Intent - Wirtschaftsrecht



Letter of IntentDer Letter of Intent („Brief von Absichten“) ist eine Absichtserklärung zwischen zwei oder mehr Verhandlungspartnern, in dem die Vertragsparteien bestätigen, dass sie grundsätzlich kooperationsbereit sind und Einigkeit über die gleichen Grundvorstellungen haben. Der Letter of Intent - kurz LOI - bildet in der Regel die Grundlage für den anschließenden Vertrag. In ihm sind meist bereits die wesentlichen Eckdaten des Vertragsinhaltes niedergeschrieben. In der Praxis werden LOIs oft gemacht, bevor rechtliche Berater und Anwälte mit der Erstellung der Verträge beauftragt werden.

Der LOI ist allerdings absolut unverbindlich. In der Regel sind LOIs zeitlich begrenzt und es folgen in direktem Anschluss weitere Vertragsverhandlungen.
Oft findet der Letter of Intent Anwendung im Zusammenhang mit dem Verkauf von Unternehmensanteilen oder Beteiligungsverhandlungen bezüglich des Einstiegs neuer Investoren. Der unterzeichnete LOI dient in diesem Fall den Vertragsparteien als Nachweis der Ernsthaftigkeit der Verhandlungen gegenüber ihren jeweiligen Geldgebern und Entscheidungsträgern.

Der Letter begründet jedoch keinerlei Rechtsansprüche. Verkündet zum Beispiel ein Unternehmen, dass man mit einem Kunden einen LOI unterzeichnet habe und nun einen wesentlichen Auftrag erwarte, so ändert dies nichts an der rechtlichen Situation, es gibt also weder einen Vertrag noch einen Auftrag.

eingetragen am: 2008-10-01
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