Mindestreserve - Finanzierung



MindestreserveUnter der Mindestreserve versteht man, dass Banken einen bestimmten Prozentsatz ihrer Verbindlichkeiten auf Zentralbankkonten als Guthaben unterhalten müssen.

Sanktionen bei Nichteinhaltung der Mindestreserve


Die Mindestreserve ist ein zwingendes Instrument, was von den Kreditinstituten eingehalten werden muss. Wenn dies nicht eingehalten wird, kann die ESZB
• Zahlung eines Zinses bis zur doppelten Höhe des Spitzenrefinanzierungssatzes auf den Fehlbetrag
• Unverzinsliche Einlage bei der ESZB oder der deutschen Bundesbank bis zur dreifachen Höhe des Fehlbetrages
• Zahlung eines Zinses bis zu 5 % über den Spitzenrefinanzierungssatz

Ziel der Mindestreserve


Die ESZB will mit dieser Maßnahme eine unkontrollierte Geldmengenausweitung verhindern.
Beispiel 1:
Wenn der Mindestreservesatz erhöht wird, steht den Kreditinstituten weniger Geld zur Kreditvergabe zur Verfügung, somit kommt weniger Geld in Umlauf. Die Geldmenge sinkt.
Beispiel 2:
Wenn der Mindestreservesatz gesenkt wird, steht den Kreditinstituten mehr Geld zur Kreditvergabe zur Verfügung, somit kommt mehr Geld in Umlauf. Die Geldmenge steigt.

Mindestreserve-Soll


Das Mindestreserve-Soll ist das Guthaben, was auf den Konten der Zentralbank im Monatsdurchschnitt (24. eines Monats – 23. des Folgemonats) gehalten werden muss.

Mindestreserve-Ist


Das Mindestreserve-Ist ist das durchschnittliche Guthaben der tatsächlich in der Erfüllungsperiode auf dem Zentralbankkonto gehalten wurde.

eingetragen am: 2006-12-31
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