Verfassung - Wirtschaftsrecht



VerfassungVerfassungen sind die Grundlage für weitere Rechtsnormen des geschriebenen Rechts.
In Deutschland gilt das Grundgesetz erst seit der Wiedervereinigung am 3.Oktober 1990 als Verfassung, obgleich dies nicht das selbe ist. Da jedoch in Deutschland keine eigentliche Verfassung existiert, gilt seit seiner Inkraftretung am 24. Mai 1949 in Bonn das Grundgesetz als die Grundlage für alle Gesetzgebungen.
Besonders wichtiger Bestandteil des Grundgesetzes haben die in ihm verankerten Grundrechte. Sie schützen Bürger und Staat vor Entgleisungen wie denen im Nationalsozialismus.

Änderungen am Grundgesetz und der Verfassung können nur mit zwei-drittel-Mehrheit von Bundesrat und Bundestag beschlossen werden.

eingetragen am: 2006-05-08
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