Vorbereitende Buchhaltung - Steuern



Vorbereitende BuchhaltungDie monatliche Buchhaltung für das Finanzamt gehört zu den Pflichten jedes Unternehmens. Dazu gehört zum Beispiel das Bilanzieren und Kontieren aller Einnahmen und Ausgaben (bzw. Forderungen und Verbindlichkeiten), die Umsatzsteuervoranmeldung sowie Rechnungslegung und Mahnwesen.

In der Regel haben größere Unternehmen eigene Buchhalter, kleinere Unternehmen oder Freiberufler lassen ihre monatliche Buchführung durch ein Steuerbüro erstellen. Dennoch werden Teile der Arbeit so gut wie immer vom Unternehmen selbst erledigt. Dies nennt man die vorbereitende Buchhaltung!

Zur vorbereitenden Buchhaltung gehört im Wesentlichen das chronologische Zusammenordnen aller Belege aus Bank, Kasse etc., um dem Steuerberater so ein Arbeitspaket übergeben zu können. Der Kassenbericht ohne Kontierung analog zum Kontoauszug bei Bankkonten ist auch Teil der vorbereitenden Buchhaltung. Ebenso Rechnungen und Mahnungen werden im Unternehmen selbst erstellt, Inventuren gemacht und Bankkonten verwaltet.

Sämtliche Buchungen und Kontierungen, Steuererklärungen (Umsatzsteuererklärung, Einkommensteuererklärung, Gewerbesteuererklärung etc.) , Abschlüsse, Bilanzen, Einnahme- Überschuss Rechnungen und Lohnangelegenheiten (Kalkulation, Meldung bei den Sozialversicherungen, Lohnsteuererklärung) werden vom Steuerbüro übernommen und sind nicht mehr Teil der vorbereitenden Buchhaltung.

eingetragen am: 2008-03-17
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