Wertpapieranlage - Kapitalanlage



Wertpapieranlage

Grundlagen


Wertpapiere verbriefen Vermögenswerte. In börsenfähigen Wertpapieren verbriefte Vermögenswerte können an der Börsen und anderen geregelten Wertpapiermärkten schnell bewertet, erworben oder verkauft werden. Börsenfähige Wertpapiere dienen

Ein Wertpapier ist eine Urkunde, in der ein privates Vermögensrecht so verbrieft ist, dass zur Ausübung des Rechts der Besitz an der Urkunde erforderlich ist.

Urkunden nach ihrer Herkunft


Öffentliche Urkunde:
Sie werden von einer Behörde oder einer mit öffentlichem Glauben ausgestatteten Person aufgenommen.
Beispiel: öffentliches Testament, Personalausweis
Private Urkunde:
Sie werden von einer Privatperson ohne Mithilfe einer Amtsperson errichtet. Beispiele: eigenes Testament, Scheck

Urkunden nach ihrer Funktion


Beweisurkunde
Sie erleichtert dem Inhaber den Beweis einer rechtserheblichen Tatsache, falls sie abgestritten wird.
Z.B. Quittung, Schuldschein
Legitimationsurkunde
Sie erleichtern dem Verpflichteten die Prüfung des Berechtigten.
Z.B. Gepäckschein, Garderobenmarke
Wertpapier
Sie verkörpern ein Vermögensrecht. Der Verpflichtete muss nur bei Vorlage der Urkunde leisten.
Z.B. Scheck, Aktie

Ein Wertpapier verbrieft ein privates Vermögensrecht, diese sind:
Zur Ausübung des verbrieften Rechts ist der Besitz der Urkunde erforderlich. Bei Verlust eines Wertpapiers geht das Recht nicht über, es wird eine neue Urkunde erstellt, nachdem das Aufgebotsverfahren die Urkunde für kraftlos erklärt hat.

Einteilung der Wertpapiere


Nach der Art des verbrieften Rechts

Nach der Art der Übertragung

Nach der Art des verbrieften Vermögenswertes

Inhaberpapiere lauten auf den Inhaber. Jeder, der das Papier in den Händen hält, kann das verbriefte Recht geltend machen (Einigung + Übergabe). Nach BGB gilt die Vermutung, dass der Besitzer einer beweglichen Sache auch der Eigentümer ist (gutgläubiger Erwerb ist möglich)

Orderpapiere lauten auf einen namentlich Berechtigten, nur der oder eine durch Indossament ermächtigte Person kann das Recht geltend machen. Einigung + Indossament + Übergabe verwandelt das indossierte Orderpapier in ein Inhaberpapier.

Geborene Orderpapiere sind kraft Gesetz und ohne Orderklausel Orderpapiere

Gekorene Orderpapiere werden erst durch die Orderklausel zu Orderpapieren

Fungibilität
Vertretbar (fungibel) sind bewegliche Sachen, die von gleicher Beschaffenheit sind und im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt werden. Schuldverschreibungen, Aktien und Investmentzertifikate sind fungibel, weil bei gleichem Nennwert bzw. gleicher Stückelung jedes Papier die gleichen Rechte verkörpert.

Börsenfähige Wertpapiere


Sind vertretbare Wertpapiere = Effekten, sie sind sammelverwahrfähig.
Wertpapiere im Sinne des §2 WpHG sind:

Einteilung der börsenfähigen Wertpapiere nach:
1. Art des verbrieften Rechts
a. Schuldverschreibungen
b. Teilhaberpapiere


2. Art des Ertrages
a. Verzinsliche Wertpapiere
b. Dividendenpapiere


Verbriefte börsenfähige Wertpapiere bestehen grundsätzlich aus Mantel und Bogen. Der Mantel verkörpert das Gläubiger- oder Teilhaberrecht, der Bogen enthält die Zins- oder Gewinnanteilsscheine (Kupons) und den Erneuerungsschein (Talon).

Wertrechte sind Kapitalwerte, die nicht in einer Wertpapierurkunde verbrieft sind. Beispiele sind Bundesanleihen und Bundesobligationen, die im Bundesschuldbuch eingetragen sind, an die Stelle der Urkunde treten dabei Schuldbuchforderungen. Wertrechte sind börsenfähigen Wertpapieren gleichzusetzen, wenn sie fungibel sind.

Basisrisiken von Wertpapieranlagen
KonjunkturrisikoGefahr von Konjunkturschwankungen
InflationsrisikoGefahr der Geldentwertung
LiquiditätsrisikoGefahr, dass Wertpapieranlage bei Bedarf nicht oder nur unter ungünstigen Bedingungen verkauft werden kann
Steuerliches RisikoGefahr der steuerlichen Beeinträchtigung durch z.B. Gesetzesänderungen
Psychologisches RisikoGefahr, dass Kurse von Stimmungen, Emotionen beeinflusst werden, ohne dass rationale Gründe vorliegen
WährungsrisikoGefahr der Veränderung des Devisenkurses bei Anlge in Fremdwährung
Länder- und TransferrisikoGefahr der KTZM- Risiken bei ausländischen Schuldnern (Schuldner will zahlen, darf aber nicht)
InformationsrisikoGefahr der Fehlentscheidung aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Informationen
ÜbermittlungsrisikoGefahr der fehlerhaften oder unvollständigen Übermittlung von Weisungen
NebenkostenrisikoGefahr, dass Nebenkosten den Erfolg mindern


Schuldverschreibungen


Schuldverschreibungen sind Wertpapiere, die Forderungsrechte verkörpern. Der Inhaber einer Schuldverschreibung hat grundsätzlich Anspruch auf
Rückzahlung und Zinsen.

Schuldverschreibungen dienen den Emittenten zur Beschaffung von Fremdkapital auf dem Kapitalmarkt. Es sind verbriefte Kredite. Der Gesamtbetrag (Anleihe) wird in Teilbeträge gestückelt und verbrieft, die an Anleger verkauft werden.

Einteilungsmöglichkeiten
1. Emittenten
a. Anleihen öffentlicher Hand
b. Bankschuldverschreibungen
c. Industrieobligationen

2. Verzinsung
a. festverzinslich
b. variabel verzinst
c. unverzinst (Zero Bonds)

3. Laufzeit
a. Kurzfristig = bis zu 4 Jahren
b. Mittelfristig = 4 bis 8 Jahre
c. Langfristig = mehr als 8 Jahre

4. Rückzahlung
a. Gesamtfällige Anleihen
b. Tilgungsanleihen
c. Ewige Anleihen

5. Sitz des Emittenten
a. Inlandsanleihen
b. Auslandsanleihen

6. Währung
a. DM/Euro- Anleihen
b. Fremdwährungsanleihen

Darüber hinaus unterscheidet man noch Daueremittenten, z.B. Hypothekenbanken (Pfandbriefe), und Einmalemittenten, z.B. Industrieunternehmen (telefonica zur Finanzierung von UMTS)
Einen guten Überblick verschafft in der Regel ein anschauliches Beispiel wie unter Darlehen online mit aktuellen Konditionen im Online Kredit Index.


eingetragen am: 2007-09-23
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