Einnahmen-Überschuss-Rechnung - Betriebswirtschaft



Einnahmen-Überschuss-RechnungDie Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine bei kleineren Unternehmen, wie zum Beispiel Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) oder Einzelunternehmen angewandte Methode zur Ermittlung der Unternehmens Umsätze, Ausgaben und Gewinne. In der Regel dient die Berechnung als Besteuerungsgrundlage. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung wird vom zuständigen Finanzamt jährlich gefordert (Hier kann es je nach Umsatz des Unternehmens und anderen Faktoren auch zu quartalsweiser oder monatlilcher Veranlagung kommen).

Grundsätzlich werden bei der Einnahmen- Überschuss-Rechnung alle tatsächlichen Einnahmen und alle tatschlichen Aufwendungen gegeneinander gerechnet und so ein Gewinn ermittelt. Wie bei jeder anderen Methode müssen alle Buchungen, Bar und Bargeldlos, erfasst und kontiert werden. Die Kontierung der Buchungen dient der Einteilung von Einnahmen und Ausgaben in z.B. Löhne, Raumkosten und Wareneinkauf oder verkaufserlöse und Dienstleistungserlöse. Nur eine fachgerechte und zutreffende Kontierung macht eine betriebswirtschaftliche Auswertung und ggf. eine Optimierung möglich.

Im Gegensatz zur Bilanz werden bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung Einnahmen und Ausgaben nach dem Zahlungszeitpunkt und nicht nach dem Leistungszeitpunkt abgerechnet und besteuert.
Wo also eine bilanzierende GmbH eine Rechnung bereits als Einnahme versteuern muss, wenn Sie ausgestellt wird, muss ein Einnahmen- Überschuss Unternehmen die Einnahme erst versteuern, wenn sie auf dem Konto oder in der Kasse eingegangen ist.

eingetragen am: 2007-09-16
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