Lohnsteuerklassen - Steuern



LohnsteuerklassenNach deutschem Gesetz teilen 6 Steuerklassen die steuerpflichtige Gesellschaft in verschiedene Gruppen.
Jeder Arbeitnehmer hat bei Arbeitsantritt und jährlich die Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber einzureichen, damit dieser die Lohnabrechnung korrekt berechnen kann.
Die Lohnsteuerklasse entscheidet maßgeblich über die Höhe der zu entrichtende Lohnsteuer.

- Steuerklasse 1: Klasse für Ledige, Verwitwete, Geschiedene, sowie für Verheiratete Personen, die dauernd getrennt leben.

- Steuerklasse 2: Arbeiter und Angestellte wie in der Steuerklasse 1, nur mit mindestens einem Kind (allein erziehend).

- Steuerklasse 3: Alle Verheirateten Arbeiter und Angestellten, die nicht dauernd getrennt leben und deren Ehepartner keinen Arbeitslohn beziehen, oder deren Ehepartner auf gemeinsamen Antrag in die Steuerklasse 5 eingestuft werden.

- Steuerklasse 4: Verheiratete, wenn beide einen gleichen hohen Arbeitslohn beziehen( alternativ zu einer Klasse 5 und der andere Klasse 3).

- Steuerklasse 5: Der zweite Verheiratete, der einen Arbeitslohn bezieht und der mit seinem Ehepartner einen Antrag gestellt hat, dass einer in die Klasse 3 und der zweite in die Klasse 3 eingestuft wird.

- Steuerklasse 6: Für alle Arbeitnehmer, die auch auf eine zweite Lohnsteuerkarte arbeiten, da sie von mehreren Arbeitgebern Löhne oder Gehälter beziehen.


Versäumt man als Steuerpflichtiger die Lohnsteuerkarte einzureichen, wird man automatisch in der sehr teuren Steuerklasse 6 eingestuft.

eingetragen am: 2006-03-14
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