Gesellschafterdarlehen - Finanzierung



GesellschafterdarlehenZur Kapitalerhöhung bei Gesellschaften kommen viele Optionen in Betracht. Hat einer der Gesellschafter - und sei es ein Minderheitsbeteiligter - mehr privates Kapital zur Verfügung als die anderen, ist er in der Lage der Firma ein sogenanntes Gesellschafterdarlehen zu geben. Hierbei wird er vergleichbar mit einem Kreditinstitut zum Darlehensgeber und die Firma zum Darlehensnehmer. Eine Verzinsung ist hier wie bei jedem anderen Kredit auch üblich. Die Laufzeit ist frei wählbar. Unterzeichner ist auf der einen Seite der darlehensgebende Gesellschafter, auf der anderen Seite der Geschäftsführer oder ähnlicher Berechtigter. Dies kann ggf. in beiden Fällen die selbe Person sein, jedoch sollte in diesem Falle zur Sicherheit ein schriftlicher Gesellschafterbeschluss eingeholt werden.

Diese Finanzierungsform für Unternehmen eignet sich vor allem dann, wenn die Gesellschaft aus welchen Gründen auch immer bei Banken und Kreditanstalten nicht kreditwürdig ist. Gründe hierfür könnten zum Beispiel Neugründung, schlechte Bilanzen, Schufa - belastete Gesellschafter und Geschäftsführer oder einfach branchenbedingt sein.
Geeignet ist das Gesellschafterdarlehen aber auch als Unternehmensfinanzierung, da hier in der Regel günstigere als am Markt übliche Zinskonditionen vereinbart werden, da der Gesellschafter ja auch von dem durch die.Investition optimalerweise zu erwartenden Gewinn profitiert.

Natürlich können auch mehrere Gesellschafter einem Unternehmen ein Darlehen geben - unabhängig voneinander in Konditionen und Höhe.

eingetragen am: 2007-11-13
zurück zur Kategorie Finanzierung