Geschäftsfähigkeit - Wirtschaftsrecht



GeschäftsfähigkeitDie Geschäftsfähigkeit ist ein Unterfall der Handlungsfähigkeit, Rechtsgeschäfte durch eigenes Handeln wirksam vorzunehmen.

Die Geschäftsfähigkeit ist grundsätzlich abhängig vom Lebensalter. Sie entwickelt sich in drei Etappen:


eingetragen am: 2006-05-01
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