Geschäftsfähigkeit - Wirtschaftsrecht
Die Geschäftsfähigkeit ist ein Unterfall der Handlungsfähigkeit, Rechtsgeschäfte durch eigenes Handeln wirksam vorzunehmen.
Die Geschäftsfähigkeit ist grundsätzlich abhängig vom Lebensalter. Sie entwickelt sich in drei Etappen:
- Geschäftsunfähigkeit (§ 104 BGB)
- beschränkte Geschäftsfähigkeit (§§ 106 - 115 BGB)
- volle Geschäftsfähigkeit (§ 2 BGB)
eingetragen am: 2006-05-01
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