Handlungsfähigkeit - Wirtschaftsrecht



HandlungsfähigkeitVon der Rechtsfähigkeit zu unterscheiden ist die Handlungsfähigkeit. Das ist die Fähigkeit, durch eigenes Handeln Rechtswirkungen herbeiführen zu können.

Das BGB gebraucht diesen Ausdruck nicht. Es unterscheidet Geschäftsfähigkeit und Verantwortlichkeit.

eingetragen am: 2006-05-01
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