Rechtssubjekte - Wirtschaftsrecht



RechtssubjekteTräger von Rechten und Pflichten und damit Rechtssubjekt kann nur eine rechtsfähige Person sein. Dabei kann es sich um eine natürliche oder juristische Person handeln (§§1, 21 BGB). Natürliche Personen sind alle Menschen.

Als juristische Personen bezeichnet man eine Organisation (Personenvereinigung oder Zweckvermögen), der die Rechtsordnung eigene Rechtsfähigkeit zuerkennt. Zu unterscheidne sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts.

Juristische Personen des öffentlichen Rechts:



Juristische Personen des privaten Rechts:

eingetragen am: 2006-05-01
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