Gewerbemietvertrag - Wirtschaftsrecht



GewerbemietvertragDer Gewerbemietvertrag findet bei der Vermietung von Gewerbeflächen wie Büros, Lagerhallen oder Produktionsstätten an gewerbliche Kunden, also Firmen, Anwendung. Ein Gewerbemietvertrag unterliegt weniger strengen gesetzlichen Regelungen als ein Privat-Wohnungsmietvertrag. Demzufolge lässt der Gewerbemietvertrag beiden Vertragsparteien genügend Spielraum für die individuelle Vertragsgestaltung.

Auf Mieter- und Vermieterseite können natürliche aber auch juristische Personen Vertragsparteien sein. Ein Gewerbemietvertrag bedarf zwingend der Schriftform, sofern das Mietverhältnis für einen längeren Zeitraum als ein Jahr abgeschlossen wird. Sollte ein Gewerbemietvertrag nicht in Schriftform abgeschlossen werden, so ist dieser nicht zwangsweise unwirksam. Er gilt dann aber auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und es greifen die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Üblicherweise gelten Gewerbe-Mietpreise zzgl. Umsatzsteuer.

eingetragen am: 2009-06-02
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