Privatrecht - Wirtschaftsrecht



PrivatrechtDas Privatrecht umfasst die Bereiche Bürgerliches Recht, Handeslrecht und Urheberrecht. Das Urheberrecht ist ein Immaterialgüterrecht oder Recht des geistigen Eigentums, da auch Gebrauchsmuster, Warenzeichen, gewerbliche Muster und Erfindungen geschützt sind.

Die Regelungen des bürgerlichen Rechts sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu finden. Dort sind alle privaten Lebensbereiche in der Beziehung Bürger - Bürger und Bürger - Sache erfasst.



Die Regelungen des Handelsrecht sind im Handelsgesetzbuch (HGB) zu finden. Das Handelsrecht regelt die Rechtsbeziehungen von Kaufleuten untereinander, v. a. den Handelsstand, den Handelsverkehr und die Handelsgesellschaften. Das HGB ist insbesondere auf die Erfordernisse des Handels ausgelegt. Ansonsten gilt auch das BGB für den KAufmann.

eingetragen am: 2006-05-01
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