Stabilitätsgesetz - Wirtschaftsrecht



StabilitätsgesetzNach § 1 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft von 1967 ("Stabilitätsgesetz") haben Bund und Länder bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse des gesamtpolitischen Gleichgewichts zu beachten.
Aus diesem Oberziel leitet das Stabilitätsgesetz folgende Unterziele ab:


Um nun eine gesamtwirtschaftliche Stabilität zu erzielen, versucht der Staat durch Einsatz öffentlicher Finanzen die Konjunkturschwankungen zu vermeiden oder zu glätten. Befindet sich die Wirtschaft in einer Hochkonjunktur, können konjunkturhemmende Maßnahmen eingesetzt werden. Liegt eine Tiefkonjunktur vor, werden Konjunkturfördernden Handlungen ergriffen. Folgende Maßnahmen können durch den Staat umgesetzt werden bei:

Hochkonjunktur (Boom)


Krise (Talsohle)



eingetragen am: 2007-09-22
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