Willenserklärung - Wirtschaftsrecht



WillenserklärungEine Willenserklärung (§ 116 - 144 BGB) ist eine Erklärung, die auf eine bestimmte Rechtsfolge abzielt und die deshalb von der Rechtsordnung beachtet wird, weil sie gewollt ist. Eine Willenserklärung kann daher als Äußerung eines auf die Herbeiführung eines bestimmten Rechtserfolgs gerichteten Willens verstanden werden.

Wie die Trennung in Willen und Erklärung deutlich macht, besteht die Willenserklärung aus einem subjektiven Teil, dem Willen, und einem objektiven Teil, der Erklärung. Hinter dieser Trennung steckt der Gedanke, dass derjenige, der durch privatautonomes Handeln eine bestimmte Rechtsfolge herbeiführen will, dies nach außen gegenüber dem Partner, an den die Willenserklärung gerichtet ist, kenntlich machen muss. Allein eine bestimmte Rechtsfolge zu wollen, genügt nicht zu seiner rechtlich wirksamen Herbeiführung.

eingetragen am: 2006-05-01
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