Sozialversicherungen - Wirtschaftsrecht



Sozialversicherungen1983 wurden die ersten Sozialversicherungen von Bismarck eingeführt. Dies waren die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Pflegeversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung und die Krankenversicherung. Sozialversicherungen dienen der Absicherung der Gesellschaft vor individueller Armut und Not.

Grundprinzipen sozialer Sicherung


VersicherungsprinzipVersorgungsprinzipFürsorgeprinzip
BeispieleRV, UV, KV, PfV ArbeitslosengeldBeamtenversorgung KriegsoferversorgungSozialhilfe Arbeitslosenhilfe
Sicherungs VoraussetzungenMitglied in der Versicherung werdenBeamten haben das Recht auf diese VorsorgeIndividuelle Notlage
Leistungsanspruchbei Eintritt des Versicherungsfallsman muss es nachweisenbei Bedürftigkeit
Leistungshöhestandardisiertstandardisiertindividualisiert
GegenleistungBeiträgeSonderleistungen; der Beamte muss arbeitenkeine
Bedürftigkeites muss nichts nachgewiesen werdenes muss nichts nachgewiesen werdenEinkommen und Vermögen vom Bedürftigen und Verwandten 1. Grades


Grundprinzip der Sozialversicherung


Solidaritätsprinzip
Subsidiaritätsprinzip
Generationsvertrag

Einführung der Versicherungen


1883 Krankenversicherung für Arbeiter
1884 Unfallversicherung
1885 Krankenversicherung für Angestellte
1889 Altersversicherung für Arbeiter
1911 Altersversicherung für Angestellte
1927 Arbeitslosenversicherung
1995 Pflegeversicherung

eingetragen am: 2007-03-16
zurück zur Kategorie Wirtschaftsrecht