Aktiengesellschaft und „kleine Aktiengesellschaft“ - Betriebswirtschaft



Aktiengesellschaft und „kleine Aktiengesellschaft“Die Aktiengesellschaft (AG) eignet sich insbesondere für die Verwirklichung großer wirtschaftlicher Aufgaben, da sich hier große Kapitalbeträge über die Ausgabe von Aktien aufbringen lassen.

Bei der „kleinen“ Aktiengesellschaft handelt es sich nicht um eine neue Rechtsform, sondern um gewisse Vereinfachungen, die 1994 durch ein Gesetz geschaffen wurden und die die Rechtsform der AG auch für den Mittelstand öffneten. So kann seit 1994 eine AG als Einpersonengesellschaft gegründet werden und der Aufsichtsrat ist bei neu gegründeten AGs bis 500 Beschäftigte mitbestimmungsfrei. Dadurch ist die kleine AG ähnlich der GmbH einfacher zu handhaben, aber im Gegensatz zu dieser kann sie sich durch Ausgabe von Aktien leichter Eigenkapital beschaffen.

Die Gründung einer AG ist durch eine Person möglich (früher: mind. 5 Gründungsaktionäre), die die Aktien übernimmt, damit der AG das benötigte Kapital zufließt. Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals beträgt 50.000 EUR, der Mindestnennbetrag einer Aktie 1 EUR (§ 6, 7, 8 AktG). Die Aktien werden meist über dem (über pari) Nennwert ausgegeben, wobei das erzielte Aufgeld (Agio) der Kapitalrücklage zuge-führt werden muss. Eine Ausgabe von Aktien unter pari ist nicht zulässig. Kapitalrücklage (Agio), Gewinnrücklagen (gesetzliche und andere Rücklagen) und Grund-kapital (Nennwert der Aktie) bilden das Eigenkapital der AG. Das Grundkapital ist konstant und wird auf der Passivseite der Bilanz als gezeichnetes Kapital ausgewiesen. Der Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung muss notariell beurkundet werden. Die AG als juristische Person entsteht zum Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister, die Eintragung wirkt somit konstitutiv.

Die Geschäftsführung ist auf drei Organe verteilt: den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Gesellschaft in eigener Verantwortung. Er besteht in der Regel aus mehreren Personen.
Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt den Vorstand (Wahlperiode 5 Jahre, Widerbestellung möglich) und berät und überwacht ihn, ferner wirkt er beim Jahresabschluss mit. Der Vorstand muss den Aufsichtsrat ausführlich über die weitere Unternehmensplanung unterrichten. Er besteht, je nach Größe des Unternehmens, aus 3 bis 21 Personen, die zum teil Arbeitnehmervertreter sind. Vier Sitzungen jährlich sind Pflicht für börsennotierte AGs (sonst zwei).
Die Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre, die im Allgemeinen einmal im Jahr zusammentritt. Der Aufsichtsrat hat der Hauptversammlung über seine Tätigkeiten zu berichten. Sie hat in einer Reihe für das Unternehmen wichtiger Fragen das Entscheidungsrecht. Das Stimmrecht eines Aktionärs bemisst sich nach dem relativen Nennwert seines Aktienbesitzes. Es kann durch einen Bevollmächtigten z. B. seine Depotbank ausgeübt werden. Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfender Mehrheit, in besonderen Fällen einer Drei-Viertel-Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals (weshalb ein Anteil von mehr als 25 % als Sperrminorität bezeichnet wird).

Der zur Ausschüttung kommende Teil des Jahresüberschusses einer Gesellschaft wird auf die Aktionäre entsprechend dem relativen Nennwert ihres Aktienbesitzes verteilt. Ebenso wird mit einem Liquiditätsgewinn bei Veräußerung der Gesellschaft verfahren.

Die AG ist die profilierteste Form einer Kapitalgesellschaft. Ihr besonderer Vorteil liegt in der vergleichsweise einfachen Möglichkeit Eigenkapital zu beschaffen. Das unternehmerische Risiko wird damit auf viele Aktionäre verteilt, Kapital und Unternehmensleitung sind getrennt. Der Aktionär ist nicht auf Dauer an die Gesellschaft gebunden, er kann seine Aktien veräußern (Börse). Die Leitung der Unternehmung können Fachkräfte übernehmen, ohne dass sie selbst Kapital aufbringen müssen.

Der Geschäftsbericht ist ein jährlicher Rechenschaftsbericht einer Aktiengesellschaft über den Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft.
Im Geschäftsbericht wird außerdem der Jahresabschluss abgedruckt und erläutert. Der Geschäftsbericht steht allen Aktionären zur Verfügung.

eingetragen am: 2006-03-08
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