Kindergeld - Betriebswirtschaft
Unter Kindergeld versteht man die finanzielle Unterstützung der Eltern durch den Staat. Nicht nur in Deutschland gibt es diese Form der Familienunterstützung, sondern auch in weiteren EU-Ländern.
In Deutschland haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld in dem Fall, wenn sie einkommensteuerpflichtig sind. Die im Bundesgebiet lebenden Ausländer haben auch das Recht auf diese staatliche Unterstützung, allerdings nur mit gültiger Aufenthaltserlaubnis (für ausführliche Informationen können sich die ausländischen Antragstehler bei der zuständigen Familienkasse beraten lassen).
Die Auszahlung vom Kindergeld beginnt nach der Geburt des Kindes und dauert bis zum 25. Lebensjahr. Im Falle einer Änderung des Sozialstatus des Kindes kann die Auszahlung abgebrochen werden.
Beispiel: Hat das Kind Arbeit gefunden und die Einkünfte liegen im Kalenderjahr über 7.680,00 Euro oder das Kind muss zum Wehrdienst, dann wird die Auszahlung beendet. Ab dem 25. Lebensjahr erhalten nur besonders benachteilgte Kinder Kindergeld.
Bei der Antragstellung für Kindergeld sollte man Folgendes beachten:
- Für Kinder bis zum 18ten Lebensjahr müssen Eltern bei der Familienkasse die Geburtsurkunde des Kindes (bzw. eine Kopie) vorlegen.
- Unterlagen, die den veränderten Sozialstatus des Kindes beweisen, muss der Antragsteller dem Sachbearbeiter der Familienkasse unaufgefordert zur Verfügung stellen.
Ab 2016 gelten neue Regelungen für die Auszahlung des Kindergeldes:
- Für das erste und zweite Kind in der Familie beträgt die Monatssumme jeweils 190 Euro
- Für das dritte Kind 196 Euro
- Für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 221 Euro
Kindergeld Änderungen 2016
Damit der Kindergeldantrag bearbeitet wird, ist es zwingend erforderlich in allen Kindergeldanträgen die Steuer-Identifikationsnummer des Antragsstellers sowie des berechtigten Kindes anzugeben.