Konzern - Betriebswirtschaft



KonzernKonzerne entstehen durch den Zusammenschluss rechtlich selbstständiger Unternehmen. Der Beteiligungserwerb kann durch Aktien an der Börse, Direktverahndlungen mit einem Großaktionär oder aber durch ein öffentliches Aufkaufangebot zu einem Ankaufkurs, der über dem Börsenkurs liegt, erfolgen.

Konzerne können aber auch durch Unternehmensteilung entstehen, wenn z. B. ein Einheitsunternehmen in mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen aufgeteilt wird. Ziel hierbei ist die Risikobegrenzung, da möglicherweise existenzgefährdende Risiken auf einen rechtlich selbstständigen Teilbereich begrenzt werden.

Naturgemäß sind die Aktiengesellschaften am besten für eine kapitalmäßige Verflechtung geeignet. Man unterscheidet folgende Konzernformen:



Im Gegensatz zu Kartellen sind Konzerne grundsätzlich erlaubt, unterliegen aber der Missbrauchsaufsicht. Hierbei soll durch eine Verhaltenskontrolle der Missbrauch wirtschaftlicher Macht durch marktbeherrschende Unternehmen verhindert werden.


eingetragen am: 2006-03-15
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