Stammeinlage - Betriebswirtschaft



StammeinlageDie Stammeinlage ist eine bei Unternehmensgründung vorzuweisende Kapitalbasis für Kapitalgesellschaften. Bei einer deutschen GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zum Beispiel ist eine Stammeinlage von mindestens 25.000 EUR gesetzlich vorgeschrieben.
Die Stammeinlage dient zur Gewährleistung der Zahlungsfähigkeit in einer Haftungssituation. Daher erhalten Kapitalgesellschaften ihren anerkannten Status als eine solche erst mit Erbringung der Stammeinlage. GmbHs zum Beispiel werden vor der Erbringung der Einlage durch die Gesellschafter als GmbH i.G. (in Gründung) bezeichnet und haben rechtlich den Status einer OHG, also einer Personengesellschaft, bei denen die Gesellschafter voll persönlich haften.

eingetragen am: 2006-10-11
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