eG - Eingetragene Genossenschaft - Betriebswirtschaft



eG - Eingetragene Genossenschaft Eingetragene Genossenschaften (eG) verfolgen das Ziel, durch den Zusammenschluss ihrer Mitglieder (Genossen) dem Einzelnen ähnliche Vorteile zu verschaffen, wie sie sonst nur Großunternehmungen in Anspruch nehmen können (preisgünstiger Einkauf, bessere Produktionsmöglichkeiten, größere Absatzmöglichkeiten).

Damit ist die Gewinnerzielung nicht das ursprüngliche Ziel, sondern die Selbsthilfe der Genossen untereinander. Aus diesem Grund ist eine eingetragene Genossenschaft zwar eine juristische Person, mit eigener Rechtspersönlichkeit, im Gegensatz zu den anderen Gesellschaftsformen aber keine Handelsgesellschaft.

eingetragen am: 2006-03-15
zurück zur Kategorie Betriebswirtschaft